Schul- und Entgeltordnung

 

§ 1 Teilnahme

Am Unterricht der Musikschule können Kinder und Erwachsene teilnehmen. Für den Beginn empfehlen wir den Start mit der Musikalischen Früherziehung zwei Jahre vor dem Beginn der Schulpflicht, Instrumentalunterricht in der Regel erst nach dem Eintritt in die Grundschule. Den Tanzunterricht bieten wir für Kinder ab etwa vier Jahren an.

 

§ 2 Schuljahr

1.    Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.

 

2.    Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule. An den beweglichen Ferientagen der allgemeinbildenden Schulen findet der Musikschulunterricht statt, mit einer Ausnahme, der Rosenmontag ist unterrichtsfrei.

 

§ 3 Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung

1.    bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei minderjährigen teilnehmenden Personen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Meldungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung der Musikschule rechtsverbindlich. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht, über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall die Schulleitung mit der jeweiligen Fachlehrkraft.

 

2.    Mit der Anmeldung akzeptieren die teilnehmenden Personen bzw. die gesetzliche Vertretung die jeweils gültige Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Ascheberg e.V.

 

3.    Anmeldungen zum Unterricht sind grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres möglich. Ausnahmen sind möglich, wenn seitens der Musikschule die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

 

4.    Abmeldungen und Ummeldungen können grundsätzlich nur zum 31.03. bzw. 31.10. eines jeden Jahres erfolgen. Sie müssen spätestens einen Monat vorher schriftlich bei der Geschäftsstelle der Musikschule eingehen.

 

5.    Ausgenommen von dieser Regelung ist der Unterricht im Bereich der Musikalischen Früherziehung. Die Dauer dieses Kurses beträgt zwei Jahre. Eine Abmeldung ist innerhalb des ersten Halbjahres ab Beginn des Kurses monatlich, sowie zum Ende des ersten Unterrichtsjahres einmalig möglich. Sie ist der Musikschule spätestens einen Monat vorher schriftlich mitzuteilen. Wird diese Abmeldemöglichkeit nicht wahrgenommen, so ist das Ausscheiden aus diesem Kurs erst nach Ablauf der zwei Jahre möglich. Eine Abmeldung ist dann nicht mehr erforderlich; um rechtzeitiges Ummelden auf ein Instrumentalfach wird gebeten. Sollte innerhalb des ersten Jahres die Anzahl der Teilnehmenden unter 6 sinken, ist die Musikschule berechtigt, die Gruppe aufzulösen.

§ 4 Unterrichtserteilung

Entfällt der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt oder anderen von der Musikschule nicht zu vertretenden Gründen, so besteht seitens der Musikschule keine Verpflichtung zur Nachbesserung. Sollte der Regelunterricht durch Anordnung einer Behörde untersagt oder aus ähnlichen Gründen länger als 2 Wochen unmöglich werden, sorgt die Musikschule im Rahmen der technischen Möglichkeiten für Unterrichtsersatz. Im Normalfall wird das live als Videoanruf bzw. –konferenz sein. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung.

 

§ 5 Unterrichtsort – Musiklehrkraft

1.    Nach Möglichkeit werden die Wünsche auf Unterricht in einem bestimmten Ortsteil der Gemeinde Ascheberg erfüllt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

2.    Keine lernende Person hat Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft.

 

§ 6 Ausschluss vom Unterricht

Schüler:innen können vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn

-           sie mehrmals unentschuldigt fehlen,

-           das Schulgeld trotz Mahnung nicht ordnungsgemäß gezahlt wird. Ein Ausschluss entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

 

§ 7 Aufführungen

Alle Schüler:innen, die ein Unterrichtsfach belegt haben und wenigstens 1 Jahr am Unterricht teilgenommen haben, sollen an den Aufführungen der Musikschule teilnehmen.

 

§ 8 Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen

Die Musikschule ist berechtigt, bei ihren Veranstaltungen und gegebenenfalls nach Absprache auch im Unterricht Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung und Presseartikel zu verwenden. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nicht. Dies gilt auch für Bild- und Tonaufzeichnungen der Medien (Presse, Rundfunk etc.).

 

§ 9 Lernmittel

Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) müssen, nach Absprache mit der Fachlehrkraft, von der teilnehmenden Person bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst beschafft werden.

 

§ 10 Öffentliche Auftritte

Öffentliche Auftritte von Schüler:innen der Musikschule sollen mit der Lehrkraft abgesprochen werden.

 

§ 11 Entgeltpflicht

 

1.   Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach dem jeweils gültigen Entgelttarif erhoben. Es gibt unterschiedliche Tarife.

2.   Für Kurse in Ergänzungsfächern (z.B. Musiktheorie oder Kammermusik) wird kein Entgelt erhoben, sofern die teilnehmende Person gleichzeitig ein Instrumentalfach bei der Musikschule belegt.

 

3.   Die Kosten für Probeunterricht im Instrumentalbereich entstehen bei Gebrauch des Widerrufsrechtes (siehe Widerrufsbelehrung). In den Bereichen Musikalische Früherziehung und Tanz entstehen im Falle des Widerrufs keine Kosten.

 

§ 12 Entgeltschuldner

 

1.   Zur Zahlung sind die teilnehmenden Personen, bei Minderjährigen die gesetzlich vertretende Person, verpflichtet.

2.   Die monatlichen Unterrichtsentgelte werden durch die Aufteilung des Jahresentgelts in gleichmäßige Monatsraten berechnet. Sie sind fällig zum 1. eines jeden Monats.

 

§ 13 Erstattungen

 

1.  Gegebenenfalls anfallende Entgelterstattungen – bei weniger als 37 U-Stunden / Jahr – für seitens Musikschule oder Lehrkraft abgesagten Unterricht werden nur auf schriftlichen Antrag am Ende eines Kalenderjahres gezahlt.

 

§ 14 Entgeltermäßigung

 

1.   Eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte als Geschwister- oder Fächerermäßigung ist nur im Instrumentalbereich möglich.

2.   Bei gleichzeitiger Teilnahme mehrerer Personen eines Haushalts / einer Familie am Instrumental­unterricht oder gleich­zeitiger Belegung mehrerer Instrumentalfächer durch eine Person ermäßigt sich das Unterrichts­entgelt wie folgt:
2 Personen / Fächer um 20 %
3 Personen / Fächer um 30 %
Der Höchstsatz der erreichbaren Ermäßigung ist auf 30 % begrenzt.

3.   Unabhängig von der Geschwister- und Fächerermäßigung kann auf schriftlichen Antrag in allen Unterrichtsfächern eine Sozialermäßigung gewährt werden.

4.   Schüler:innen über 20 Jahre können auf Antrag im Tarif „bis 20 Jahre“ verbleiben, sofern sie nachweisen, dass für sie noch Kindergeld gezahlt wird.

 

Tarif zur Entgeltordnung der Musikschule Ascheberg e.V. und der Dance Academy

 gültig ab 01.11.2023

(für Verkauf von FlexiCards gültig ab 01.09.2023)

 

 

Bis 20 J.

Ab 20 J.

Bis 20 J. Auswärtige

Ab 20 J. Auswärtige

 

 

 

 

Musikalische Früherziehung (60 Min.)

24,37 €

   -----

26,34 €

-----

 

 

 

 

Instrumentalfach Einzelunterricht

 

 

 

 

 

 25 Minuten

57,94 €

63,87 €

61,42 €

67,20 €

 

 

 40 Minuten

79,39 €

87,32 €

84,13 €

92,08 €

 

 

 50 Minuten

99,20 €

109,14 €

105,18 €

115,08 €

 

 

 

 

Instrumentalfach Gruppenunterricht

 

 

 

 

2 Schüler 40 Min.

46,34 €

50,97 €

49,12 €

53,74 €

 

 

2 Schüler 50 Min.

57,94 €

63,87 €

61,42 €

67,20 €

 

 

Ab 3 Schüler 50 Min.

38,62 €

42,49 €

40,95 €

44,04 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tanzbereich (einschl. Street-Dance, Ballett)

 

 

 

 

Gruppenunterricht (45 Minuten)

17,41 €

19,14 €

18,80 €

20,53 €

 

 

Gruppenunterricht (60 Minuten)

23,21 €

25,51 €

25,08 €

27,39 €

 

 

 

 

Musik-Ensembles

 

 

 

 

 

 

Chorgesang, Kammermusikgruppen, Orchester, Big Band

6,00 €

12,00 €

7,00 €

14,00 €

 

 

-"- , als Ergänzung zum Instrumentalfach

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Musiktheorie

24,37 €

26,78 €

26,34 €

28,75 €

 

 

-"- , als Ergänzung zum Instrumentalfach

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Flexi-Card (ab 18 Jahre)

 

 

 

 

 

 

Umfang

4 x 25 min.

8 x 25 min.

4 x 40 min.

8 x 40 min.

 

 

Preis

93,50 €

181,50 €

143,00 €

275,00 €

 

 

 

 

Probeunterricht Instrumentalbereich

 25 min

 40 min

 2er-4er-Gruppe

 

 

 

Preis je Probetermin

22,00 €

27,50 €

16,50 €

 

 

 (Stand: 11.2023)

 

 

Download

Zum Download als PDF geht es hier…


Widerrufsbelehrung

Hier finden Sie die Widerrufsbelehrung: